Vertragsvorschlag

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0) Erklärung

Die Begriffe für >Sklave< und >Herrschaft< sind frei änderbar, sie dienen nur als Platzhalter.

Ebenso die Bezeichnung “Sklavenvieh 13” und “13”

Auf den Unterschied Herrschaft / Nutzer sei demütig hingewiesen.

1) Status

>Sklave< ist vollständiges uneingeschränktes Eigentum der Herrschaft.

>Sklave< hat sich der Herrschaft freiwillig, vorbehaltlos, bedingungslos und endgültig als Eigentum unterworfen.

>Sklave< hat auf alle Rechte an Körper, Geist und Seele ohne die Möglichkeit auf Widerruf der Unterwerfung verzichtet.

Alle Rechte am Sklavenkörper, Geist und Zeit gehören der Herrschaft. Besitz steht >Sklaven< nicht zu.

Die Herrschaft ist berechtigt, weitere Herren und Herrinnen für >Sklaven< zu ernennen, >Sklaven< zu verleihen, zu vermieten und zu verkaufen.

>Sklave< ist verpflichtet der Herrschaft, sowie jedem künftigen Herrscher oder Herrscherin vorbehaltlos zu gehorchen und uneingeschränkt und enthusiastisch zu dienen.

2) Überlassung durch Herrschaft

Die Herrschaft kann jederzeit nach freiem Ermessen über >Sklaven< verfügen und >Sklaven< uneingeschränkt benutzen und verwenden.

>Sklave< kann beliebig anderen Herren und Herrinnen überlassen werden, insbesondere ist die Herrschaft berechtigt >Sklaven< auch stunden-. tage- oder wochenweise als Sklavenhure und Nutte zu vermieten, oder unentgeltlich als Fickobjekt Interessierten zur Verfügung zu stellen.

>Sklave< hat sich und den Körper auf Anweisung selbstständig anderen als Hure anzubieten und zu verkaufen.

>Sklave< verpflichtet sich, jedem fremden Nutzer ebenso gehorsam und willig uneingeschränkt und nach besten Kräften zur Verfügung zu stehen, wie der Herrschaft selbst

3) weitere Nutzer

>Sklave< wird sich darüber hinaus jederzeit jedem Mann oder Frau bereitwillig hingeben, die – woher auch immer – vom Sklavenstatus Kenntnis haben und >Sklave< – wo auch immer, aber nicht im Netz – mit Namen “Sklavenvieh 13” kurz “13” ansprechen.

In der Langform reicht es, wenn die Kombination im Beisein von >Sklaven< gespochen wird. >Sklave< wird dem Sprecher, der Sprecherin sofort seine Demut durch Fußkuss bezeugen.

Für die dezente Kurzform ist es notwendig, dass >Sklave< direkt angesprochen wird: ”Man nennt Dich 13?” oder ähnlich. In dem Falle wird >Sklave< nur diese Tatsache bestätigen und auf weitere Befehle warten. Diese Kurzform dient dem Schutz des Nutzers/der Nutzerin.

Sollte >Sklave< bei einer solchen Verwendung ohne Genehmigung des aktuellen Nutzers einen Orgasmus haben, wird >Sklave< dieses der Herrschaft melden und wird dafür angemessen hart bestraft werden.

4) Öffentlichkeit

>Sklave< hat sich auch in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass jedermann die Versklavung bemerken kann, insbesondere wird >Sklave< zu jeder Zeit das Halsband tragen und ggf. weitere von der Herrschaft bestimmte Standesinsignien.

Auf Anordnung der Herrschaft hat sich >Sklave< in der Öffentlichkeit zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Situation sofort zu entblößen; den nackten Körper jedermann zu präsentieren und beliebig benutzen zu lassen.

5) Kleidung

>Sklave< ist es ausnahmslos verboten, Slips zu tragen.

Mit Fortschreiten der Feminisierung wird sukzessive männliche Bekleidung untersagt. Im Zuge dessen werden auch jegliche Hosen untersagt.

Die Herrschaft kann jederzeit, auch in der Öfffentlichkeit, beliebige Kleidung anordnen.

Im Haus der Herren oder ihrer Nutzer hat >Sklave< zu jeder Zeit nackt, mit Halsband sowie Hand- und Fussfesseln vorbereitet, zur Verfügung zu stehen, es sei denn die Herrschaft hat eine andere Sklavenuniform angeordnet.

6) Nutzbarkeit

Die Herrschaft und jeder andere Nutzer können >Sklaven< zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen, Schmerzen zufügen, beliebig demütigen und sexuell benutzen.

Art, Umfang, Dauer und Intensität jeder Benutzung liegen allein im Ermessen ihrer Nutzer.

7 ) Strafen

Die Herrschaften und jeder andere Nutzer werden >Sklaven< für Verfehlungen jederzeit nach freiem Ermessen streng, wirkungsvoll und hart bestrafen.

>Sklave< wird sich für jede vollzogene Strafe sofort hingebungsvoll bedanken. Ebenso nach Nutzungsende. Mangelnde Hingabe verschärft die Strafe sofort.

8) Orgasmen

>Sklave< ist es ohne Ausnahme untersagt, ohne vorherige Erlaubnis zum Orgasmus zu kommen.

Einen Anspruch auf einen Orgasmus hat >Sklave< zu keiner Zeit.

9) Sozialleben

Ein Sozialleben steht >Sklave< nicht zu.

10) Abrichtungsvarianten

>Sklave< wird zum schlucken von Urin dressiert und steht dann ohne Einschränkung jederzeit als lebendes Pissoir zur Verfügung.

>Sklave< wird als Hund/Hündin abgerichtet und kann künftig jederzeit artgerecht als gehalten und verwendet werden. Über andere Abrichtungen entscheidet alleine die Herrschaft.

11) Körper

>Sklave< hat sehr sorgsam mit dem Körper umzugehen, d. h. den Körper bestmöglich pflegen und für ihre Herrschaften und die bestimmten Benutzer bereit halten.

>Sklave< hat insbesondere die Pflicht, den Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren frei zu halten.

12) Haltung

>Sklave< wird verantwortungsbewusst streng geführt und verwendet werden.

>Sklave< wird nachhaltig und wirkungsvoll abgerichtet gehalten und konsequent und sehr streng geführt werden.

Alle Nutzer werden dafür Sorge tragen, das dauerhafte Beschädigungen von >Sklave< vermieden werden.

Behandlungs- oder Gebrauchsspuren sind keine Beschädigungen im Sinne dieses Vertrages, auch wenn sie mehrere Wochen sichtbar und schmerzhaft sind.

13) Bild und Ton

>Sklave< gibt alle Rechte an Bild-, Video und Tonaufnahmen unwiderruflich an seine Herrschaft ab.

Die Herrschaft kann all diese Darstellungen beliebig frei oder gewerblich verbreiten. Jeglicher Gewinn steht ausschließlich der Herrschaft zu.

14) Entmenschlichung

>Sklave< wird absolut entmenschlicht.

>Sklave< verliert den Namen. >Sklave< hat der Herrschaft auf jede Anrede, egal wie erniedrigend, auch in der Öffentlichkeit sofort zu gehorchen.

>Sklave< verliert das Recht auf den grammatischen Artikel, auf die Aussagen der 1. Person (Ich, mir, mein etc.) sowie auf alle Formulierungen die Sklaven menschlich erscheinen lassen.

15) Kennzeichnung

Die Herrschaft wird >Sklaven< dauerhaft kennzeichnen.

Dies geschieht zum einen mehrfach mit des >Sklaven< Bezeichnung “Sklavenvieh 13” sowie beliebig als das Eigentum der Herrschaft.

>Sklave< hat hierbei keinerlei Mitspracherecht.

16) Modifikationen

Modifikation des >Sklaven< durch die Herrschaft an Körper, Geist und Seele durch die Herrschaft stellen vertragsgemäßen Gebrauch des >Sklaven< dar.

Hörigkeit zur Herrschaft ist angestrebtes Lebensziel von >Sklave<.

17) Safeword

Ein Safewort steht >Sklaven< nicht zu, ebensowenig störende Grenzen.

Knochenbrüche, Verstümmelungen und Tod sind jedoch nicht vertragsgemäß.

18) Zusammenfassung

Dauerhaft, rechtlos, vollständig, ohne Abbruch ist die Unterwerfung die >Sklave< freiwillig und endgültig eingegangen ist.

Die Rechte der Herrschaft sind unbegrenzt; die Rechte des >Sklaven< dagegen künftig nicht existent.

>Sklave< erkennt diesen Vertrag mit dem Eigentümer, der Herrschaft verbindlich für sich an und akzeptiert uneingeschränkt auch die sich daraus für die Herrschaft ergebenden Rechte über >Sklaven< und den Sklavenkörper durch Annahme dieses Vertrages.

Dankbar nimmt >Sklave< alle Benutzungen und Strafen an.

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